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Brutto-Netto-Rechner Österreich 2026

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt in Österreich aus dem Bruttolohn. Inklusive Lohnsteuer (§ 33 EStG), begünstigter Besteuerung des 13. und 14. Gehalts (Jahressechstel, § 67 EStG) und Sozialversicherung (Dienstnehmeranteil). Österreich zahlt 14× pro Jahr. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Beispiel: 3.500 € Monatsbrutto (14×/Jahr), Steuerjahr 2026

Brutto pro Monat

€ 3.500

Netto/Monat

€ 2.457,54

Netto/Jahr

€ 34.984,41

Effektive Abgabenquote

28,6 %

Ein Monatsbrutto von € 3.500 (14 Bezüge inkl. 13./14. Gehalt) ergibt rund € 2.457,54 netto im Monat (€ 34.984,41 im Jahr) – eine Abgabenquote von etwa 28,6 %.

Quelle: Serverseitig berechnetes Beispiel von FinCalc – mit denselben Formeln wie der interaktive Rechner.

Ihr Bruttolohn

€

Hinweis: Österreich zahlt 14× pro Jahr. Das Jahresbrutto entspricht 14 × Monatsbrutto.

Jahresbrutto: € 49.000 (14 × Monatsbrutto, inkl. 13./14. Gehalt)

Ihr Nettolohn

Bei einem Monatsbrutto von € 3.500 beträgt der geschätzte Nettolohn € 2.457,54 pro Monat – Abgabenquote etwa 28,6 %.

Vorteil Österreich13. & 14. Gehalt begünstigt besteuert

Sonderzahlungen brutto (13.+14.)

€ 7.000,00

Lohnsteuer darauf

€ 311,11

Die ersten 620 € sind steuerfrei, danach nur 6 % statt des vollen Tarifs (Jahressechstel, § 67 EStG). Dadurch fällt das österreichische Netto höher aus.

Netto/Monat

€ 2.457,54

Netto/Jahr

€ 34.984,41

Lohnsteuer (gesamt)

€ 5.231,29

Sozialversicherung (gesamt)

€ 8.784,30

Abzüge im Detail

AbzugJährlichMonatlich
Lohnsteuer (laufender Bezug)€ 4.920,18€ 351,44
Lohnsteuer (13./14. Gehalt)€ 311,11€ 22,22
Pensionsversicherung€ 5.022,50€ 358,75
Krankenversicherung€ 1.896,30€ 135,45
Arbeitslosenversicherung€ 1.445,50€ 103,25
Arbeiterkammerumlage€ 210,00€ 15,00
Wohnbauförderungsbeitrag€ 210,00€ 15,00
Abzüge gesamt€ 14.015,59€ 1.001,11
Nettolohn€ 34.984,41€ 2.457,54

Monatswerte = Jahreswert ÷ 14 (österreichische Auszahlungsanzahl).

Effektive Abgabenquote?

28,6 %

Grenzbelastung?

39,7 %

Berechnung nach dem österreichischen 14-Bezüge-Modell: 12 laufende Bezüge plus 13. und 14. Gehalt (Sonderzahlungen). Das Jahresbrutto entspricht 14 × Monatsbrutto.

Die Sonderzahlungen (13./14. Gehalt) werden begünstigt nach dem Jahressechstel besteuert: die ersten 620 € steuerfrei, danach 6 % / 27 % / 35,75 % / 50 % (§ 67 Abs. 1 EStG). Bleibt die Bemessungsgrundlage (SZ − SV) unter der Freigrenze von 2615 €, sind die Sonderzahlungen zur Gänze steuerfrei.

Die Lohnsteuer ist die Jahreslohnsteuer (Tarif § 33 EStG abzüglich Verkehrsabsetzbetrag von 496 €). Die monatliche Aufrollung durch den Arbeitgeber kann geringfügig abweichen.

Familien- und kinderbezogene Absetzbeträge (Familienbonus Plus, Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag) sind nicht berücksichtigt; sie würden das Netto zusätzlich erhöhen.

Methodik

Kernaussage: In Österreich werden 14 Bezüge gezahlt. Das 13. und 14. Gehalt wird begünstigt nach dem Jahressechstel besteuert – das ist das Herzstück des österreichischen Modells und lässt das Netto höher ausfallen als ein reiner 12-Monats-Vergleich.

Wie der Brutto-Netto-Rechner Österreich funktioniert

Österreich rechnet mit 14 Bezügen pro Jahr: 12 laufende Monatsgehälter plus das 13. und 14. Gehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld, die sogenannten Sonderzahlungen). Das Jahresbrutto entspricht daher 14 × Monatsbrutto. Vom laufenden Bezug werden die Sozialversicherung (Dienstnehmeranteil) und die progressive Lohnsteuer nach dem Einkommensteuer-Tarif (§ 33 EStG) abgezogen.

Beispiel: Bei € 3.500 Monatsbrutto (€ 49.000 Jahresbrutto inkl. 13./14. Gehalt) bleiben im Jahr 2026 rund € 2.457,54 netto im Monat bzw. € 34.984 netto im Jahr – eine Abgabenquote von etwa 28,6 %.

Das 13. und 14. Gehalt: die begünstigte Jahressechstel-Besteuerung

Der größte Vorteil des österreichischen Modells: Die Sonderzahlungen (13./14. Gehalt) werden NICHT mit dem laufenden Tarif besteuert, sondern begünstigt nach dem Jahressechstel (§ 67 Abs. 1 EStG). Die ersten € 620 sind steuerfrei, danach gelten feste, niedrige Sätze von 6 % / 27 % / 35,75 % / 50 %. Bleibt die Bemessungsgrundlage (Sonderzahlung minus Sozialversicherung) unter der Freigrenze von € 2.615, bleiben die Sonderzahlungen sogar zur Gänze steuerfrei.

Im Beispiel fällt auf die beiden Sonderzahlungen nur € 311 Lohnsteuer an – deutlich weniger als wenn dieselbe Summe als laufender Bezug zum Tarif versteuert würde. Genau dadurch fällt das österreichische Netto höher aus, als ein reiner 12-Monats-Vergleich vermuten ließe.

Die Lohnsteuer auf den laufenden Bezug (Tarifstufen)

Der laufende Bezug (12 Monatsgehälter) unterliegt dem progressiv gestaffelten Einkommensteuer-Tarif. Bis zum steuerfreien Existenzminimum (€ 13.539 im Jahr 2026) fällt keine Lohnsteuer an; darüber greifen die Tarifstufen mit Grenzsteuersätzen von 20 % über 30 %, 40 %, 48 % und 50 % bis hin zu 55 % ab 1.000.000 €. Die Tarifstufen werden jährlich an die Inflation angepasst (Abgeltung der kalten Progression).

Vom Tarif wird der Verkehrsabsetzbetrag von € 496 abgezogen. Übersteigt dieser Absetzbetrag die Tarifsteuer, erhalten Geringverdiener einen Teil der Sozialversicherung als SV-Rückerstattung (Negativsteuer, bis € 496) zurück.

Sozialversicherung (Dienstnehmeranteil) und Höchstbeitragsgrundlage

Der Dienstnehmer trägt rund 18 % Sozialversicherung: Pensionsversicherung (10,25 %), Krankenversicherung (3,87 %), Arbeitslosenversicherung (2,95 %), Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag (je 0,5 %). Auf den niedrigen Monatsbasen greift eine reduzierte Arbeitslosenversicherung (§ 2a AMPFG).

Die Beiträge werden nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage berechnet: € 6.930 pro Monat für den laufenden Bezug und € 13.860 pro Jahr für die Sonderzahlungen. Über diesen Grenzen steigen die SV-Beiträge nicht weiter. Auf die Sonderzahlungen entfallen Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag nicht.

Absetzbeträge und was der Rechner nicht abbildet

Berücksichtigt sind der Verkehrsabsetzbetrag und die SV-Rückerstattung für Geringverdiener. Familien- und kinderbezogene Absetzbeträge (Familienbonus Plus, Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag) sind nicht eingerechnet – sie würden das Netto zusätzlich erhöhen.

Die ausgewiesene Lohnsteuer ist die Jahreslohnsteuer. Die monatliche Aufrollung durch den Arbeitgeber kann geringfügig abweichen. Der Rechner liefert eine fundierte Schätzung, ersetzt aber keine Lohnverrechnung oder Steuerberatung.

Hinweis: Dies ist eine Schätzung auf Basis der amtlichen Werte 2025/2026 und keine Steuerberatung. Familien- und Kinderabsetzbeträge sind nicht berücksichtigt. Ihr tatsächliches Netto hängt von Ihrer individuellen Situation ab; wenden Sie sich an die Lohnverrechnung oder an die offiziellen Quellen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel netto bleiben von € 3.500 brutto im Monat in Österreich?

Bei € 3.500 Monatsbrutto (€ 49.000 Jahresbrutto inkl. 13./14. Gehalt) bleiben im Jahr 2026 rund € 2.457,54 netto pro Monat übrig – das sind etwa € 34.984 netto im Jahr. Die Abgabenquote liegt bei rund 28,6 %. Nutzen Sie den Rechner oben für Ihre eigenen Werte. Familien- und Kinderabsetzbeträge sind nicht berücksichtigt und würden das Netto erhöhen.

Warum werden in Österreich 14 Gehälter gerechnet?

In Österreich erhalten Arbeitnehmer üblicherweise 14 Bezüge pro Jahr: 12 laufende Monatsgehälter plus das 13. und 14. Gehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Diese beiden Sonderzahlungen werden gesondert und begünstigt besteuert. Das Jahresbrutto entspricht daher 14 × Monatsbrutto.

Wie wird das 13. und 14. Gehalt besteuert?

Die Sonderzahlungen werden begünstigt nach dem Jahressechstel (§ 67 Abs. 1 EStG) besteuert: Die ersten € 620 sind steuerfrei, danach gelten feste Sätze von 6 % / 27 % / 35,75 % / 50 %. Bleibt die Bemessungsgrundlage (Sonderzahlung minus Sozialversicherung) unter der Freigrenze von € 2.615, sind die Sonderzahlungen zur Gänze steuerfrei. Diese Begünstigung lässt das österreichische Netto höher ausfallen.

Wie wird die Lohnsteuer auf den laufenden Bezug berechnet?

Der laufende Bezug folgt dem progressiven Einkommensteuer-Tarif (§ 33 EStG). Bis € 13.539 (2026) fällt keine Lohnsteuer an, darüber steigt der Grenzsteuersatz von 20 % über 30 %, 40 %, 48 % und 50 % bis 55 %. Vom Tarif wird der Verkehrsabsetzbetrag von € 496 abgezogen. Die Tarifstufen werden jährlich an die Inflation angepasst.

Wie hoch ist die Sozialversicherung vom Bruttolohn?

Der Dienstnehmeranteil liegt bei rund 18 % des laufenden Bezugs: Pensionsversicherung 10,25 %, Krankenversicherung 3,87 %, Arbeitslosenversicherung 2,95 % (reduziert bei niedrigen Bezügen) sowie Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag von je 0,5 %. Beiträge werden bis zur Höchstbeitragsgrundlage von € 6.930 pro Monat berechnet (2026).

Was ist die SV-Rückerstattung (Negativsteuer)?

Wenn bei Geringverdienern der Verkehrsabsetzbetrag höher ist als die Tarifsteuer, wird ein Teil der gezahlten Sozialversicherung als SV-Rückerstattung (Negativsteuer, bis € 496 im Jahr 2026) gutgeschrieben und erhöht das Netto. Der Rechner berücksichtigt diese Gutschrift automatisch.

Quellen

Daten und Annahmen orientieren sich an amtlichen Veröffentlichungen. Zum Nachprüfen und für aktuelle Werte:

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