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Brutto-Netto-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt aus dem Bruttolohn. Inklusive Lohnsteuer (§32a EStG), Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und der vier Sozialversicherungsbeiträge. Steuerklasse I–VI, alle 16 Bundesländer, gesetzlich (GKV) oder privat (PKV) versichert. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Beispiel: 55.000 € brutto, Steuerklasse I, NRW, gesetzlich versichert, kinderlos, 35 Jahre

Brutto pro Jahr

55.000 €

Netto/Monat

2.914,79 €

Netto/Jahr

34.977,50 €

Effektive Quote

36,4 %

Ein Bruttolohn von 55.000 € in Steuerklasse I (Nordrhein-Westfalen, gesetzlich versichert, kinderlos) ergibt rund 2.914,79 € netto im Monat (34.977,50 € im Jahr) – eine Abgabenquote von etwa 36,4 %.

Quelle: Serverseitig berechnetes Beispiel von FinCalc – mit denselben Formeln wie der interaktive Rechner.

Ihr Bruttolohn

€
%

Ihr Nettolohn

Bei einem Bruttolohn von 55.000 € beträgt der geschätzte Nettolohn 2.914,79 € pro Monat – Abgabenquote etwa 36,4 %.

Netto/Monat

2.914,79 €

Netto/Jahr

34.977,50 €

Lohnsteuer

8.060,00 €

Solidaritätszuschlag

0,00 €Unter Freigrenze

Kirchensteuer

0,00 €

Sozialabgaben (gesamt)

11.962,50 €

Abzüge im Detail

AbzugJährlichMonatlich
Lohnsteuer8.060,00 €671,67 €
Solidaritätszuschlag0,00 €0,00 €
Kirchensteuer0,00 €0,00 €
Rentenversicherung5.115,00 €426,25 €
Arbeitslosenversicherung715,00 €59,58 €
Krankenversicherung4.812,50 €401,04 €
Pflegeversicherung1.320,00 €110,00 €
Abzüge gesamt20.022,50 €1.668,54 €
Nettolohn34.977,50 €2.914,79 €

Effektive Quote

36,4 %

Grenzbelastung

48,8 %

Methodik

Kernaussage: In Deutschland gehen von einem mittleren Bruttolohn typischerweise rund 35–45 % an Steuern und Sozialabgaben verloren – abhängig von Steuerklasse, Bundesland und Versicherungsstatus.

Wie der Brutto-Netto-Rechner funktioniert

Vom Bruttolohn werden zunächst die Lohnsteuer nach der amtlichen Einkommensteuer-Formel (§32a EStG) sowie – falls fällig – Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abgezogen. Danach folgen die vier Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung), jeweils nur der Arbeitnehmeranteil. Was übrig bleibt, ist Ihr Nettolohn.

Beispiel: Bei 55.000 € Jahresbrutto (4.583 €/Monat) in Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, gesetzlich versichert und kinderlos, ergeben sich rund 34.978 € netto im Jahr bzw. 2.915 € im Monat – eine Abgabenquote von etwa 36,4 %.

Die Lohnsteuer nach §32a EStG

Die deutsche Einkommensteuer ist kein einfaches Stufenmodell, sondern ein stetig progressiver Tarif: Der Steuersatz steigt innerhalb der Tarifzonen kontinuierlich an. Bis zum Grundfreibetrag (12.348 € im Jahr 2026) fällt keine Steuer an; darüber greift die Progression mit einem Eingangssteuersatz von 14 %, der bis zum Spitzensteuersatz von 42 % (ab 277.826 €) bzw. 45 % („Reichensteuer") ansteigt.

Vor der Tarifberechnung werden Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag und die Vorsorgepauschale abgezogen. Der Rechner nutzt dafür den offiziellen Programmablaufplan (PAP) des Bundesministeriums der Finanzen, sodass die Lohnsteuer der amtlichen Berechnung entspricht.

Solidaritätszuschlag und die Freigrenze

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, wird aber erst oberhalb einer Freigrenze fällig (20.350 € Lohnsteuer für Einzelveranlagte, 40.700 € bei Zusammenveranlagung). Liegt Ihre Jahres-Lohnsteuer darunter, beträgt der Soli 0 €.

Direkt oberhalb der Freigrenze wird der Soli nicht sofort voll erhoben, sondern über eine Milderungszone mit erhöhtem Grenzsatz (11,9 %) eingeschliffen, damit kein abrupter Sprung entsteht. Für die meisten Durchschnittsverdiener fällt heute gar kein Solidaritätszuschlag mehr an.

Steuerklassen I–VI

Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber monatlich einbehält. Klasse I gilt für Ledige, Klasse II für Alleinerziehende (mit Entlastungsbetrag), die Klassen III/V bzw. IV/IV für Verheiratete, und Klasse VI für ein zweites Beschäftigungsverhältnis. Die Steuerklasse ändert die unterjährige Vorauszahlung, nicht die letztlich geschuldete Jahressteuer – die wird über die Einkommensteuererklärung exakt ermittelt.

Sozialversicherung mit getrennten Beitragsbemessungsgrenzen

Renten- und Arbeitslosenversicherung haben eine gemeinsame Beitragsbemessungsgrenze (101.400 €/Jahr in 2026), Kranken- und Pflegeversicherung eine eigene, niedrigere Grenze (69.750 €/Jahr). Jede Säule wird separat bis zu ihrer eigenen Grenze berechnet – oberhalb steigen die Beiträge nicht weiter.

Der Krankenkassen-Zusatzbeitrag wird hälftig vom Arbeitnehmer getragen und unterscheidet sich je Kasse; Sie können ihn im Rechner anpassen. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen in der Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag.

Gesetzlich (GKV) oder privat (PKV) versichert

Gesetzlich Versicherte (GKV) zahlen Kranken- und Pflegebeiträge prozentual vom Bruttolohn bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Privat Versicherte (PKV) zahlen stattdessen eine individuelle, risiko- und tarifabhängige Prämie, die dieser Rechner nicht modellieren kann – wählen Sie PKV, werden die gesetzlichen Kranken- und Pflegebeiträge ausgeblendet und ein Hinweis angezeigt. Ihre tatsächliche PKV-Prämie müssen Sie separat berücksichtigen.

Hinweis: Dies ist eine Schätzung auf Basis der amtlichen Werte 2025/2026 und keine Steuerberatung. Ihr tatsächliches Netto hängt von Ihrer individuellen Situation ab; wenden Sie sich an einen Steuerberater oder an die offiziellen Quellen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel netto bleiben von 55.000 € brutto im Jahr?

Bei 55.000 € Jahresbrutto in Steuerklasse I (Nordrhein-Westfalen, gesetzlich versichert, kinderlos, keine Kirchensteuer) bleiben im Jahr 2026 rund 34.978 € netto übrig – das sind etwa 2.915 € pro Monat. Die Abgabenquote liegt bei rund 36,4 %. Nutzen Sie den Rechner oben für Ihre eigenen Werte.

Wie wird die Lohnsteuer in Deutschland berechnet?

Die Lohnsteuer folgt dem stetig progressiven Einkommensteuertarif nach §32a EStG. Bis zum Grundfreibetrag (12.348 € in 2026) fällt keine Steuer an, darüber steigt der Satz von 14 % bis maximal 45 %. Vorher werden Pauschbeträge und die Vorsorgepauschale abgezogen. Der Rechner nutzt den amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesministeriums der Finanzen.

Wann muss ich keinen Solidaritätszuschlag zahlen?

Der Soli (5,5 % der Lohnsteuer) wird erst oberhalb einer Freigrenze von 20.350 € Jahres-Lohnsteuer (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung) fällig. Liegt Ihre Lohnsteuer darunter, beträgt der Soli 0 €. Direkt oberhalb wird er über eine Milderungszone schrittweise eingeschliffen.

Was bedeutet die Steuerklasse für mein Nettogehalt?

Die Steuerklasse (I–VI) bestimmt die monatlich einbehaltene Lohnsteuer, nicht die endgültige Jahressteuer. Klasse I gilt für Ledige, II für Alleinerziehende, III/V und IV/IV für Verheiratete, VI für einen zweiten Job. Zu viel oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer wird über die Einkommensteuererklärung ausgeglichen.

Wie hoch sind die Sozialabgaben vom Bruttolohn?

Der Arbeitnehmer trägt rund 20 % Sozialabgaben: Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %), Krankenversicherung (7,3 % plus halber Zusatzbeitrag) und Pflegeversicherung (1,8 %, kinderlos ab 23 zzgl. 0,6 %). Renten- und Arbeitslosenversicherung sind bis 101.400 € gedeckelt, Kranken- und Pflegeversicherung bis 69.750 € (Werte 2026).

Was ändert sich bei privater Krankenversicherung (PKV)?

Bei der PKV zahlen Sie keine prozentualen GKV-Beiträge, sondern eine individuelle Prämie, die von Alter, Gesundheit und Tarif abhängt. Dieser Rechner kann die PKV-Prämie nicht modellieren – wählen Sie PKV, entfallen die gesetzlichen Kranken- und Pflegebeiträge in der Berechnung und ein Hinweis erscheint. Ihre tatsächliche PKV-Prämie ist separat zu berücksichtigen.

Quellen

Daten und Annahmen orientieren sich an amtlichen Veröffentlichungen. Zum Nachprüfen und für aktuelle Werte:

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