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Berechnen Sie Ihr Nettogehalt aus dem Bruttolohn. Inklusive Lohnsteuer (§32a EStG), Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und der vier Sozialversicherungsbeiträge. Steuerklasse I–VI, alle 16 Bundesländer, gesetzlich (GKV) oder privat (PKV) versichert. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Brutto pro Jahr
55.000 €
Netto/Monat
2.914,79 €
Netto/Jahr
34.977,50 €
Effektive Quote
36,4 %
Ein Bruttolohn von 55.000 € in Steuerklasse I (Nordrhein-Westfalen, gesetzlich versichert, kinderlos) ergibt rund 2.914,79 € netto im Monat (34.977,50 € im Jahr) – eine Abgabenquote von etwa 36,4 %.
Source: FinCalc server-rendered example using the same formulas as the interactive calculator.
Bei einem Bruttolohn von 55.000 € beträgt der geschätzte Nettolohn 2.914,79 € pro Monat – Abgabenquote etwa 36,4 %.
Netto/Monat
2.914,79 €
Netto/Jahr
34.977,50 €
Lohnsteuer
8.060,00 €
Solidaritätszuschlag
0,00 €Unter Freigrenze
Kirchensteuer
0,00 €
Sozialabgaben (gesamt)
11.962,50 €
| Abzug | Jährlich | Monatlich |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | 8.060,00 € | 671,67 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € | 0,00 € |
| Kirchensteuer | 0,00 € | 0,00 € |
| Rentenversicherung | 5.115,00 € | 426,25 € |
| Arbeitslosenversicherung | 715,00 € | 59,58 € |
| Krankenversicherung | 4.812,50 € | 401,04 € |
| Pflegeversicherung | 1.320,00 € | 110,00 € |
| Abzüge gesamt | 20.022,50 € | 1.668,54 € |
| Nettolohn | 34.977,50 € | 2.914,79 € |
Effektive Quote
36,4 %
Grenzbelastung
48,8 %
Vom Bruttolohn werden zunächst die Lohnsteuer nach der amtlichen Einkommensteuer-Formel (§32a EStG) sowie – falls fällig – Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abgezogen. Danach folgen die vier Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung), jeweils nur der Arbeitnehmeranteil. Was übrig bleibt, ist Ihr Nettolohn.
Beispiel: Bei 55.000 € Jahresbrutto (4.583 €/Monat) in Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, gesetzlich versichert und kinderlos, ergeben sich rund 34.978 € netto im Jahr bzw. 2.915 € im Monat – eine Abgabenquote von etwa 36,4 %.
Die deutsche Einkommensteuer ist kein einfaches Stufenmodell, sondern ein stetig progressiver Tarif: Der Steuersatz steigt innerhalb der Tarifzonen kontinuierlich an. Bis zum Grundfreibetrag (12.348 € im Jahr 2026) fällt keine Steuer an; darüber greift die Progression mit einem Eingangssteuersatz von 14 %, der bis zum Spitzensteuersatz von 42 % (ab 277.826 €) bzw. 45 % („Reichensteuer") ansteigt.
Vor der Tarifberechnung werden Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag und die Vorsorgepauschale abgezogen. Der Rechner nutzt dafür den offiziellen Programmablaufplan (PAP) des Bundesministeriums der Finanzen, sodass die Lohnsteuer der amtlichen Berechnung entspricht.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, wird aber erst oberhalb einer Freigrenze fällig (20.350 € Lohnsteuer für Einzelveranlagte, 40.700 € bei Zusammenveranlagung). Liegt Ihre Jahres-Lohnsteuer darunter, beträgt der Soli 0 €.
Direkt oberhalb der Freigrenze wird der Soli nicht sofort voll erhoben, sondern über eine Milderungszone mit erhöhtem Grenzsatz (11,9 %) eingeschliffen, damit kein abrupter Sprung entsteht. Für die meisten Durchschnittsverdiener fällt heute gar kein Solidaritätszuschlag mehr an.
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber monatlich einbehält. Klasse I gilt für Ledige, Klasse II für Alleinerziehende (mit Entlastungsbetrag), die Klassen III/V bzw. IV/IV für Verheiratete, und Klasse VI für ein zweites Beschäftigungsverhältnis. Die Steuerklasse ändert die unterjährige Vorauszahlung, nicht die letztlich geschuldete Jahressteuer – die wird über die Einkommensteuererklärung exakt ermittelt.
Renten- und Arbeitslosenversicherung haben eine gemeinsame Beitragsbemessungsgrenze (101.400 €/Jahr in 2026), Kranken- und Pflegeversicherung eine eigene, niedrigere Grenze (69.750 €/Jahr). Jede Säule wird separat bis zu ihrer eigenen Grenze berechnet – oberhalb steigen die Beiträge nicht weiter.
Der Krankenkassen-Zusatzbeitrag wird hälftig vom Arbeitnehmer getragen und unterscheidet sich je Kasse; Sie können ihn im Rechner anpassen. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen in der Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag.
Gesetzlich Versicherte (GKV) zahlen Kranken- und Pflegebeiträge prozentual vom Bruttolohn bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Privat Versicherte (PKV) zahlen stattdessen eine individuelle, risiko- und tarifabhängige Prämie, die dieser Rechner nicht modellieren kann – wählen Sie PKV, werden die gesetzlichen Kranken- und Pflegebeiträge ausgeblendet und ein Hinweis angezeigt. Ihre tatsächliche PKV-Prämie müssen Sie separat berücksichtigen.
Bei 55.000 € Jahresbrutto in Steuerklasse I (Nordrhein-Westfalen, gesetzlich versichert, kinderlos, keine Kirchensteuer) bleiben im Jahr 2026 rund 34.978 € netto übrig – das sind etwa 2.915 € pro Monat. Die Abgabenquote liegt bei rund 36,4 %. Nutzen Sie den Rechner oben für Ihre eigenen Werte.
Die Lohnsteuer folgt dem stetig progressiven Einkommensteuertarif nach §32a EStG. Bis zum Grundfreibetrag (12.348 € in 2026) fällt keine Steuer an, darüber steigt der Satz von 14 % bis maximal 45 %. Vorher werden Pauschbeträge und die Vorsorgepauschale abgezogen. Der Rechner nutzt den amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesministeriums der Finanzen.
Der Soli (5,5 % der Lohnsteuer) wird erst oberhalb einer Freigrenze von 20.350 € Jahres-Lohnsteuer (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung) fällig. Liegt Ihre Lohnsteuer darunter, beträgt der Soli 0 €. Direkt oberhalb wird er über eine Milderungszone schrittweise eingeschliffen.
Die Steuerklasse (I–VI) bestimmt die monatlich einbehaltene Lohnsteuer, nicht die endgültige Jahressteuer. Klasse I gilt für Ledige, II für Alleinerziehende, III/V und IV/IV für Verheiratete, VI für einen zweiten Job. Zu viel oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer wird über die Einkommensteuererklärung ausgeglichen.
Der Arbeitnehmer trägt rund 20 % Sozialabgaben: Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %), Krankenversicherung (7,3 % plus halber Zusatzbeitrag) und Pflegeversicherung (1,8 %, kinderlos ab 23 zzgl. 0,6 %). Renten- und Arbeitslosenversicherung sind bis 101.400 € gedeckelt, Kranken- und Pflegeversicherung bis 69.750 € (Werte 2026).
Bei der PKV zahlen Sie keine prozentualen GKV-Beiträge, sondern eine individuelle Prämie, die von Alter, Gesundheit und Tarif abhängt. Dieser Rechner kann die PKV-Prämie nicht modellieren – wählen Sie PKV, entfallen die gesetzlichen Kranken- und Pflegebeiträge in der Berechnung und ein Hinweis erscheint. Ihre tatsächliche PKV-Prämie ist separat zu berücksichtigen.
Data and assumptions align with official publications. For verification and current figures:
Dividendensteuer
Netto-Dividenden nach Steuern in 8 Ländern. Quellensteuer, Zuschläge, Freibeträge.
Kapitalertragsteuer
Schätze Kapitalertragsteuer nach Land mit Haltedauer- und Einkommensannahmen für 8 wichtige Länder.
Einkommensteuer-Rechner
Schätze Bundes- und Bundesstaatensteuer, Rückerstattung oder Nachzahlung, effektiven Satz und Steuergutschriften für alle 50 US-Bundesstaaten.
Selbstständigen-Steuerrechner
Schätze 1099/Freiberufler-Steuern inkl. Selbstständigensteuer, Bundes-/Landessteuer, Quartalszahlungen und Netto.
Roth-Conversion-Steuer-Rechner
Bundes- und Landessteuer auf Traditional-IRA/401k zu Roth. Alle 50 Staaten.
SALT-Abzug-Rechner
Neue SALT-Obergrenze von 40.000 USD (2025-2029). Abzugsfähige Staats- und Kommunalsteuern mit MAGI-Auslaufphase berechnen.